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Erste und älteste Fair-Handels-Genossenschaft in Deutschland


„Wir wollen uns nicht abfinden [...] mit ungerechten Verhältnissen
und mit der ungleichen Verteilung der Güter dieser Erde."

Bereits vor Jahren wurden diese Worte in unserer ersten Selbstdarstellung niedergeschrieben und sind bis heute noch gültig. Doch blicken wir einmal zurück: Mit Hilfe von 33 Gründungsmitgliedern, darunter Weltladenvereine sowie Privatpersonen, wurde 1984 die heutige FAIR Handelshaus Bayern eG aus der Taufe gehoben. Die Genossenschaft sollte zum einen als „Regionalstelle" der GEPA fungieren, zum anderen aber auch das Eigengeschäft mit unabhängigen Importeuren vorantreiben. Darüber hinaus war das Ziel, umfassende Bildungsarbeit zu leisten und ein Forum zum Informations- und Erfahrungsaustausch für die Weltläden und Aktionsgruppen zu schaffen. 

Besonders wichtig war den Initiator*innen, Mitbestimmungsmöglichkeiten für Weltläden und Engagierte zu schaffen und abzusichern. So wurde die Rechtsform der Genossenschaft gewählt. Man war überzeugt, diejenigen demokratischen Erwartungen, die an die Handelspartner im globalen Süden gestellt wurden, dadurch bestmöglich auch auf den Betrieb hierzulande anzuwenden. Somit war erste und heute älteste Fair-Handels-Genossenschaft in Deutschland gegründet.

Gemeinsame Interessen, Bedürfnisse und Ziele  

In anderen Sprachen wird noch viel deutlicher als im Deutschen, dass bei Genossenschaften ursprünglich der freiwillige Zusammenschluss und die Kooperation  im Vordergrund steht (ital.: cooperazione oder engl: cooperative). 

Demnach gehört zu den wesentlichen Elementen der Genossenschaft, dass sie einerseits Geschäftsbetrieb der Mitglieder ist aber darüber hinaus auch eine Vereinigung von Menschen und Organisationen, die gemeinsame Interessen, Bedürfnisse oder Ziele haben. Daher muss jede Genossenschaft einen eigenen Förderauftrag erarbeiten, umsetzen und danach handeln. Dies ist im Fall der FAIR Handelshauses auf die Ausdehnung des Fairen Handels ausgelegt.

Ein voller Erfolg

Seit 1984 konnte so eine Regionalstelle etabliert werden, die die Warenversorgung der Weltläden wesentlich verbessern half und eine permanente Erweiterung des Sortiments förderte.

Hinzukam, dass im Rahmen des genossenschaftlichen Förderauftrags die Professionalisierung der Weltladenteams intensiv vorangetrieben wurde. Die Förderung von Austausch und Vernetzung der Gruppen und Läden trug dazu bei, eine lebendige Weltladenszene aufzubauen, die auch wirtschaftlich etwas bewegt.

Weltläden und Aktionsgruppen, die Mitglied der FAIR Handelshaus Bayern eG sind, sind dabei nicht nur Kunden – sie bestimmen im Rahmen der Genossenschaftsversammlung auch über die Geschicke des Unternehmens und übernehmen Verantwortung für „ihr" Regionalzentrum. Die geringe Mindestzeichnungssumme ermöglicht praktisch allen Interessierten eine Mitgliedschaft.

Heute sind 430 Mitglieder in unserer Genossenschaft zusaemmengeschlossen.



Mitglied unserer Genossenschaft zu sein bedeutet:

  • Teilnahme an der Generalversammlung

  • Mitwirkung an der Willensbildung und Entwicklung der Genossenschaft

  • Stimmrecht bei Wahlen und Abstimmungen, keine Überstimmbarkeit durch externe Investoren

  • Möglichkeit der Beteiligung an unserem Mitgliederdarlehensprogramm

Werden Sie jetzt Teil unserer Genossenschaft!

Als Genossenschaftsmitglied fördern Sie den Fairen Handel. 

Auf der jährlichen Generalversammlung können Sie über die Geschicke der FAIR Handelshaus Bayern eG mitbestimmen, Ihre Anregungen einbringen und sich an den Wahlen zum Aufsichtsrat beteiligen. 

  • Privatpersonen können sich ab 3 Anteilen à 50 Euro an der Genossenschaft beteiligen.

  • Juristische Personen (z.B. Vereine, Genossenschaften oder Kirchenstiftungen) beteiligen sich mit mindestens 10 Anteilen à 50 Euro.

    Dazu benötigen wir Ihre ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung. Das Beitrittsformular können Sie hier herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und uns bitte per Post oder als E-Mail-Anhang zuschicken:


Beteiligen Sie sich als Mitglied an der Finanzierung der Genossenschaft!


Neben der Beteiligung mit Genossenschaftsanteilen haben wir zwei weitere Instrumente geschaffen, über die sich Mittglieder an der Genossenschaft finanziell beteiligen können, nämlich als Darlehensgebende

  • Unser Nachrangdarlehen für Genossenschaftsmitglieder bietet die Möglichkeit einer langfristigen Geldanlage. Diese Darlehen werden über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren abgeschlossen und je nach Darlehensbetrag mit bis zu 2,0% pro Jahr verzinst.
    Alle Angaben zu den Darlehensbedingungen finden Sie in unserem Merkblatt, das auch den Darlehensvertrag enthält. 

Merkblatt / Vertrag Mitglieder-Nachrangdarlehen

  • Unser Nikolausdarlehen unterstützt uns bei der Vorfinanzierung des Wareneinkaufs für das Vorweihnachtsgeschäft – in erster Linie von weit über 100.000 Nikoläusen, aber auch zahreichen anderen Saisonprodukten. Die Verzinsung erfolgt pünktlich zum Nikolaustag am 6. Dezember in Form von vorweihnachtlichen Süßigkeiten.
    Alle Informationen zu den Darlehensbedingungen des Nikolausdarlehens finden Sie in unserem Merkblatt, das auch den Darlehensvertrag enthält.
    Die Teilnahmefrist für das Jahr 2024 ist abgelaufen.

Merkblatt / Vertrag Nikolausdarlehen


Was bewirken Ihre Genossenschaftsanteile und Darlehen bei uns?  


  1. Sie unterstützen damit den Wareneinkauf und die Vorfinanzierung der Sortimente. Immer mehr Lieferanten greifen auf dieses Instrument zurück, das in den Grundsätzen des Fairen Handels verankert ist. Mit Ihrer  Genossenschaftsbeteiligung oder Ihrem Darlehen können Sie sich an diesen wichtigen Vorfinanzierungen beteiligen.

  2. Sie ermöglichen mit ihrer Mitfinanzierung auch unsere Investitionen in die Weiterentwicklung unseres Kundenservices, unserer EDV und eine zunehmende Digitalisierung. Der Relaunch unseres Online-Shops www.fairhandelshaus.de im Frühsommer 2024 ist ein gutes Beispiel dafür. Diese Investitionen kommen in erster Linie Ihnen als Kunde zu Gute!

  3. Sie unterstützen uns mit Genossenschaftsanteilen und Darlehen auch bei den Investitionen in unser Filialnetz, d.h. die Finanzierung von Laden-, Licht- und EDV-Ausstattung sowie in den notwendigen Grundbestand an Waren für neue Standorte.
    Unsere Filial-Weltläden